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Unsere Mandanten
International tätige Unternehmen aus dem IT-Bereich gehören ebenso zur Klientel
unserer Kanzlei wie mittelständische Software-Entwickler, Datenbank-Anbieter,
Internet-Dienstleister oder Verlage.
Medizinische Forschungseinrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors
(Healthcare Research and Development), Pharma-Unternehmen und Gewerkschaften
nutzen unsere Beratungskompetenz als Rechtsanwälte zunehmend im Zusammenhang
mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie.
Insbesondere Unternehmen des Biomaterialbank- bzw. Biobank-Sektors sowie
medizinische Forschungsverbünde nehmen gern unsere anwaltliche Expertise
in Anspruch.
Wir bearbeiten aber auch von Anwendern oder Einzelpersonen Mandate,
die in unser fachliches Spektrum fallen. Durch die daraus resultierende umfassende
Betrachtung der Interessen von Anbietern sowie von professionellen und privaten
Anwendern können rechtliche Problemstellungen sachgerechter gelöst werden
als bei einer nur einseitigen Sichtweise.
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Ihre Fragestellungen
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Wie gestalte ich als Anbieter internationaler Kommunikationsnetze die Verträge mit meinen Kunden?
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Was muss ich bei der Erteilung von Software-Lizenzen vertraglich bedenken?
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Wie formuliere ich einen Vertragstext, um als Auftraggeber meine Rechte bei der Software-Entwicklung optimal zu sichern?
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Wie begrenze ich mein Risiko als Informationsanbieter in Datenbank-Nutzungsbedingungen?
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Welche Chancen und Risiken entstehen bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Informationsdienste und -produkte?
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Wie gestalte ich meine Web-Seite sowie mein gesamtes Internet-Angebot rechtskonform?
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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Einzelaspekte sind bei Aufbau und Betrieb von Biomaterialbanken bzw. Biobanken zu beachten?
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Unsere Lösung
Die langjährige Praxis unseres Büros bestätigt, dass die meisten rechtlichen
Streitigkeiten zwischen Vertrags-Partnern hätten vermieden werden können, wenn die
Interessen aller Vertrags-Beteiligten bereits bei der Vertragsgestaltung angemessen
berücksichtigt worden wären.
Unsere Arbeitsweise ist daher von Anfang an auf ein partnerschaftliches
Vertragsverhältnis ausgerichtet und macht langwierige individuelle Verhandlungen
oft entbehrlich.
Bei der Formulierung von Allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen erzielen
wir ähnliche Effekte. Denn sie bieten bei einer ausgewogenen Berücksichtigung der
Positionen beider Vertragsparteien wenig oder keine Ansatzpunkte für eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Werden diese Bedingungen regelmäßig den aktuellen
Anforderungen des Wandels in Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst,
bleibt ihr rechtssicherer Einsatz gewährleistet.
Die rechtlichen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Folgen Ihrer IT-Projekte begutachten wir neutral und ausschließlich orientiert an den Fakten des einzelnen Projekts. Wenn nötig, stimmen wir uns auch mit (etwa datenschutzrechtlichen) Aufsichtsbehörden ab. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass wir die Rechtsfolgen ungeklärter technischer oder organisatorischer Aspekte für Sie mit berücksichtigen.
Auf diese Weise minimieren wir schon bei der Abfassung von Vertragswerken das Konfliktpotential erheblich und helfen Ihnen, durch gutachterliche Vorabklärung der Rechtsverträglichkeit einzelner Vorhaben Fehlinvestitionen zu vermeiden. Auch bei unserer forensischen Tätigkeit hat die einvernehmliche Beilegung von rechtlichen Auseinandersetzungen stets den Vorrang. Frei nach dem Motto: "Lieber Schlichten als Richten!".
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Vergütung unserer Tätigkeit
Bei streitigen und gerichtsanhängigen Sachen legt der Rechtsanwalt nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seiner Tätigkeit grundsätzlich die
gesetzlichen Vorschriften dieses Regelwerks zugrunde.
Auch wir verfahren im Normalfall so.
Beratende und rechtsgestaltende Mandate, deren Gegenstandswert sich häufig
gar nicht bestimmen läßt, übernehmen wir auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung,
die sich am zeitlichen Aufwand orientiert. Der Stundensatz beträgt dabei in der Regel
EUR 210,- zuzüglich einer Auslagenpauschale nach der Vergütungsordnung sowie
Reisekosten und Umsatzsteuer.
Im Einzelfall sind für umfangreiche Projekte auch individuell zu verhandelnde
Pauschalvereinbarungen möglich. Gleiches gilt für die regelmäßige Überprüfung
und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Internet-Auftritten
an die aktuelle Rechtslage.
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